Wann haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Mit Genehmigung eines Pflegegrades (1, 2, 3, 4, 5) haben Sie Anspruch auf bestimmte kostenlose Pflegehilfsmittel.
Voraussetzung hierfür ist, dass man zu Hause oder in einer Pflegewohngemeinschaft durch einen pflegenden Angehörigen, einen Nachbarn oder ehrenamtliche Pflegeperson alleine oder mit Hilfe eines Ambulanten Pflegedienstes gepflegt wird.
Was für einen Anspruch haben Sie?
Die Pflegekassen gewähren jedem Versicherten eine Pauschale von bis zu
40,- Euro monatlich für
Verbrauchsmittel, die für die private Pflege benötigt werden.
Damit können zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettunterlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel angeschafft werden.
Anschließend wählen Sie nun noch Ihre HiMiBo Variante aus. Es stehen Ihnen 8 verschiedene Zusammenstellungen an Pflegehilfsmitteln zur Auswahl. Bitte wählen Sie nach Ihrem Bedarf eine Variante aus und teilen uns diese per Bestell-
formular mit.
Dies finden Sie hier:
Sie können selbstverständlich monatlich die Variante Ihrer HiMiBo wechseln, wenn sich Ihr Bedarf ändert!
Hierzu einfach einen neuen Bestellschein ausfüllen und uns zusenden.
Senden Sie Ihren unterzeichneten Antrag auf Kostenübernahme und den Bestellschein an uns einfach per:
Post an:
HiMiBo
c/o Eurobalance
Oppelhainer Straße 1
03238 Rückersdorf
oder Mail an:
bestellung@himibo.de
oder Fax an:
03 53 25 - 67 88 35
und wir kümmern uns um alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse für Sie.